GESELLSCHAFTSFORM


Die Gesellschaft wurde als "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" = GbR am 10.11.2004 gegründet. Die GbR stellt die einfachste und unbürokratischste Gesellschaftsform für ein kleines Gemeinschaftsunternehmen dar.

Bisher ist die GbR – soweit bekannt – die gängigste Gesellschaftsform für das Betreiben von kleineren Solaranlagen. Typische Fondsgesellschaften werden in der Form der GmbH & Co KG geführt welche aber sehr formell und teuer ist und sich nur für große Projekte lohnt

Die GbR wird durch gewählte Geschäftsführer vertreten. Sie hat eine unbeschränkte Haftung – was ihr Schwachpunkt ist. Diese Haftung wurde im Gesellschaftsvertrag soweit eingeschränkt, dass die Gescäftsführer nach Außen nur mit dem Zusatz "die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt" (sog. GbR mbH) auftreten dürfen. Dies ist ein Teilschutz vor der Haftung. Ein anderer ist der Abschluss einer Versicherung die die Photovoltaikanlage schützt. Damit ist Ausfall, Beschädigung, Haftpflicht etc. versichert. Ein komplettes ausschließen der Haftung ist allerdings bei der GbR nicht möglich.

Da die Gesellschaft weiter wächst – die ursprüngliche Anlage ist schon überzeichnet und wird erweitert – denken die Initiatoren derzeit über die Umfirmierung in eine GmbH & Co KG nach. Die Entscheidung wird in einer Gesellschafterversammlung voraussichtlich im Januar zu treffen sein.


 

 

Kern des im August 2004 geänderten EEG ist die neue Vergütungsstruktur für Strom aus regenerativen Quellen. Die Vergütungssätze für Solar­strom wurden erhöht. Ferner ist kein Einspeisevertrag mit den Netzbetreibern mehr erforder­lich. So hat sich die Rechtsi­cherheit für Anlagenbetreiber erhöht und bietet dem Investor eine Grundlage für eine lang­fristige Investitionssicherheit.

inhaltlich zitiert aus:
"Die SolarRegion" 3-2004